Sozialbonus auf Stromlieferungen
Mit dem Finanzgesetz 2008 ist der so genannte "Sozialbonus" auf die Stromlieferung eingeführt worden. Diese Maßnahme schafft für wirtschaftlich benachteiligten Familien die Möglichkeit, ihre jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren.
Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen und führt somit sofort ab seiner Anwendung zu einer Kostenersparnis.
Die Begünstigung kann unter folgenden Voraussetzungen angewandt werden:
• bei so genannten Haushaltskunden mit Wohnsitz am Lieferort und einer verpflichteten Leistung bis 3 kW, sowie einer ISEE-Erklärung(*) von bis zu 7.500,- EURO (wirtschaftliche Notlage)
• bei Haushaltskunden, bei welchen schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen (physische Notlage)
Die entsprechenden Vorlagen können von der Webseite der "’Autorità per l’energia elettrica e il gas"
www.autorità.energia.it . heruntergeladen werden.
Beide Begünstigungen können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, also kumiliert werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Kunden, welche um diese Begünstigungen ansuchen möchten, können sich an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnsitzes oder an die von ihr bestimmten Institutionen (z. B. Steuerbeistandszentren - CAV) wenden und das entsprechende Antragsformular ausfüllen.
Dabei müssen folgende Unterlagen abgegeben werden:
• ISEE-Erklärung (bei wirtschaftlicher Notlage) und/oder Bestätigung des Sanitätsbetriebes (bei physischer Notlage)
• Kopie des Ausweises
• letzte Stromrechnung
(*) ISEE: Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Dazu werden das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen, sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene herangezogen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der "Autorità per l’energia elettrica e il gas"
www.autorita.energia.it oder auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung
www.sviluppoeconomico.gov.it oder unter der Grünen Nummer 800.166.654.